Prof. Streeck wirft völlig zu Recht die Frage auf, ob am Lebensende alles, was medizinisch möglich ist, auch noch gemacht werden soll. Er fordert eine Diskussion in der Ärzteschaft und in der Gesellschaft.
Allerdings gibt es diese Diskussion schon längst, und sie hat zum Beispiel dazu geführt, dass gesetzlich geregelt ist, dass Patientenverfügungen beachtet werden müssen. Immer mehr Menschen erstellen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht, um für den Fall, dass sie es nicht mehr selbst bestimmen können, klar ihre Wünsche und Wertvorstellungen festzuhalten. Im klinischen Alltag werden solche Dokumente mittlerweile immer mehr genutzt, wenn es zum Beispiel um Therapieentscheidungen auf der Intensivstation oder auch auf der Palliativstation geht. In vielen Pflegeheimen wird mittlerweile eine Beratung zur gesundheitlichen Versorgungsplanung am Lebensende angeboten, damit später nur noch das gemacht wird, was der einzelne Mensch für sich für richtig hält. Hausärzte, ambulante Hospizdienste und viele andere Stellen bieten Beratungen zu Patientenverfügung und Vorsorgeplanung an.
Gespräche zu den Behandlungszielen, zur Vermeidung von nicht mehr gewünschten Behandlungsmaßnahmen und zu den persönlichen Wertvorstellungen am Lebensende zählen zu den wichtigen Aufgaben in der Palliativ- und Hospizversorgung. Allerdings begegne ich in der Palliativversorgung auch immer wieder Menschen, die keine Vorsorgeplanung treffen wollen, die keine Patientenverfügung schreiben wollen. Auch das sollte akzeptiert werden. Es gibt Patienten und Patientinnen, die gerne alles in Anspruch nehmen, was die Medizin anbietet.
Das heißt aber nicht, dass bei diesen Patienten alle Behandlungsmaßnahmen durchgeführt werden, die technisch möglich sind. Neben der Zustimmung des Patienten gibt es eine zweite wesentliche Voraussetzung für jede medizinische Behandlung: sie muss indiziert sein. Wenn der mögliche Nutzen einer Behandlung gegenüber dem Risiko oder dem Schaden dieser Behandlung zu klein ist, ist die Behandlung nicht indiziert. Das sollten Ärzte erkennen und auch gegenüber den Patienten und Angehörigen vertreten können. Dann geht es nämlich nicht mehr darum, was der Patient wünscht, sondern dass ein Schaden für den Patienten vermieden wird.
Auch hier gibt es langsame Fortschritte. In der Krebsbehandlung werden Therapieentscheidungen meist nicht mehr von einem einzelnen Arzt gefällt, sondern in einer Tumorkonferenz besprochen. In immer mehr Kliniken wird für komplexe Situationen bei fortgeschrittenen Erkrankungen eine klinische Ethikberatung angeboten, bei der im Behandlungsteam und mit Patienten und Angehörigen besprochen werden kann, was indiziert ist und welche Behandlungen die Patienten wünschen. In Bonn und im Rhein-Sieg Kreis bieten wir über das Netzwerk Hospiz- und Palliativversorgung auch eine ambulante Ethikberatung in Pflegeheimen, Arztpraxen oder zuhause an.
Was hilft also gegen Überversorgung am Lebensende? Jeder sollte überlegen, ob er eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht erstellen möchte – oder sie aktualisieren möchte, wenn er schon eine hat. Ärzte sollten mehr achten auf die Indikation für Behandlungsmaßnahmen am Lebensende, und falls erforderlich Hilfen wie die klinische Ethikberatung in Anspruch nehmen.
Auf jeden Fall zustimmen möchte ich der Forderung von Prof. Streeck, dass die Politik die Rahmenbedingungen schaffen muss für ein würdiges Lebensende. Dabei geht es nicht nur um den Ausbau der Palliativ- und Hospizversorgung oder um eine bessere Versorgung in Pflegeheimen. Es geht zum Beispiel auch um die Förderung von fürsorglichen Gemeinschaften (Caring Communities), denn eine würdige Versorgung am Lebensende ist nicht nur die Aufgabe des Gesundheitssystems, sondern geht uns alle als Mitmenschen und Teil einer sozialen Gemeinschaft an!
Prof. Dr. Lukas Radbruch
(Vorsitzender des Klinischen Ethikkomitees des Universitätsklinikums Bonn)