Ökumenische Hospizgruppe e. V.
Rheinbach . Meckenheim . Swisttal

Satzung

§1   Name und Sitz des Vereins, Gerichtsstand, Geschäftsjahr

Der Verein führt den Namen "Ökumenische Hospizgruppe", sein Sitz ist in Rheinbach. Er setzt die Arbeit der 1997 von der Ev. Kirchengemeinde gegründeten Ökumenischen Hospizgruppe fort. Der Gerichtsstand ist Rheinbach; der Verein soll als mildtätiger und gemeinnütziger Verein in das Vereinsregister beim Amtsgericht Rheinbach eingetragen werden. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§2   Ziele und Aufgaben

Der Verein dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken zur Förderung der Hospizbewegung im Raum Rheinbach, insbesondere der

  • Wahrung der von Gott geschenkten Würde des Menschen in seiner letzten Lebensphase,
  • Verwirklichung von Möglichkeiten des menschenwürdigen Sterbens,
  • Abschaffung ungewollter Isolation angesichts des Todes,
  • Einbeziehung des Sterbens in das Leben,
  • Verhinderung aller Formen von aktiver Sterbehilfe,
  • Veränderung des öffentlichen Bewusstseins mit Blick auf das Sterben.

Unsere komplette Satzung in PDf-Format   finden Sie hier (PDF)