Ökumenische Hospizgruppe e. V.
Rheinbach . Meckenheim . Swisttal

Leitbild

In Deutschland sterben immer noch zu viele Menschen unbeachtet, isoliert und gegen ihren Wunsch in Kliniken und Heimen. Für den Sterbenden bedeutet dies meistens den Verlust der Privat- und Intimsphäre, von Selbständigkeit im Alltag und Entscheidungsfreiheit. Es bringt oft Einsamkeit und den Verlust der Identität.

Die Hospizbewegung hat in den letzten Jahren maßgeblich dazu beigetragen, dass die Themen Sterben und Tod aus der gesellschaftlichen Tabuzone herausgetreten und umfassende Hilfs- und Versorgungsangebote für Schwerkranke und sterbende Menschen entstanden sind. Die Ökumenische Hospizgruppe e.V. hat sich zur Aufgabe gemacht, in ihrem regionalen Bereich diese Zielsetzung in die Tat umzusetzen

Wer wir sind

Im Oktober 1997 wurde auf Initiative der evangelischen Kirchengemeinde mit Frauen und Männern unterschiedlicher Konfession, Herkunft und Berufe, aber mit übereinstimmender Grundeinstellung zum Leben und Sterben, in Rheinbach diese Gruppe Ehrenamtlicher gegründet. Diese Menschen wollen es Schwerkranken und Sterbenden ermöglichen, bis zum Tode in ihrer vertrauten, häuslichen Umgebung verbleiben zu können. Die Hospizgruppe will Angehörigen und auch sozialen Einrichtungen die Möglichkeit geben, den Menschen in ihrer Obhut ein Sterben in Würde und Frieden zu sichern, wie es deren Wunsch entspricht. Die Ökumenische Hospizgruppe Rheinbach wird getragen von Wertvorstellungen, die der christlichen abendländischen Tradition verpflichtet sind. Unsere Hilfe ist unentgeltlich und an keinerlei Verpflichtungen gebunden. Somit stehen wir jedem Menschen zur Seite, der dies aufgrund seiner Lebenssituation wünscht.

Am 05.06.2002 haben wir uns in einem Verein zusammengeschlossen, der beim Amtsgericht Rheinbach eingetragen ist und vom Finanzamt St. Augustin als gemeinnützig und mildtätigen Zwecken dienend anerkannt ist.

Grundsätze des Vereins

Das Leben ist uns von Gott geschenkt, damit wir es - trotz Leid und Tod - annehmen und gestalten können. Denn auch das Sterben ist ein Teil des Lebens! Und es soll bis zuletzt als lebenswert und sinnvoll erfahren werden können. Ein wesentlicher Grundsatz ist es deshalb, jeden Menschen so anzunehmen, wie er ist. Unabhängig von seiner Herkunft, Staatsangehörigkeit und Religion, aber auch unabhängig von seiner Krankheit, seinem Leiden und seiner Erscheinung möchten wir ihn, wenn er und/oder seine Angehörigen es wünschen, begleiten. Gott begegnen wir in jeder Gestalt.

Die Begleitung Sterbender ist dem zur Folge auf das Wohl des ganzen Menschen gerichtet. Sie will, neben der medizinischen Behandlung und pflegenden Versorgung, dem Kranken, über seine körperlichen Bedürfnisse hinaus, auch auf geistiger, seelischer und spiritueller Ebene zur Seite stehen. Begleitung heißt nicht, für den anderen die Probleme zu lösen und die Lasten an seiner Stelle zu tragen, sondern ihn so zu unterstützen, dass er die für sein Leben und für sein Sterben notwendigen Entscheidungen selbständig treffen und verwirklichen kann. Es gilt zu erreichen, dass sich die Einzigartigkeit und Persönlichkeit des Sterbenden auch in der letzten Phase seines Lebens entfalten kann und somit die Würde des sterbenden Menschen unter allen Umständen bis zum letzten Atemzug unangetastet bleibt.

Die Rheinbacher Hospizgruppe wendet sich gegen jede Form von "Aktiver Sterbehilfe". Denn "Aktive Sterbehilfe" ist mit dem christlichen Verständnis vom Menschen und der Menschenwürde aller Beteiligten nicht vereinbar. Demgegenüber zielt "Passive Sterbehilfe" auf ein menschenwürdiges Sterbenlassen ab durch den Verzicht auf lebensverlängernde Behandlung bei einem unheilbar kranken Menschen, der sich im Sterben befindet. "Passive Sterbehilfe" setzt das Einverständnis des sterbenden Menschen voraus und ist rechtlich und ethisch zulässig

Menschenwürde in der letzten Lebensphase

Um auch am Ende des Lebens die eigene Würde bewahren zu können, sollte diese Phase so selbstbestimmt wie möglich sein. Dazu gehört, dort sterben zu dürfen, wo sich der Kranke zu Hause fühlt und wenn gewünscht, begleitet zu sein. Er sollte auf Wunsch über seinen Zustand offen und ehrlich informiert werden, auch um wichtige Entscheidungen mit zu treffen. Eine Möglichkeit ist die Erstellung einer Patientenverfügung, deren Anerkennung im Vordergrund steht. Der Kranke sollte schmerzreduziert oder schmerzfrei sein, und ohne lebensverlängernde Maßnahmen sterben dürfen. Mit seinen Wünschen und Bedürfnissen bildet er den Mittelpunkt in dieser letzten Lebensphase. Er ist der Aktive, der Bestimmende; der Begleiter ist der Unterstützende, der Helfende.

Hospizarbeit bedeutet für uns

Durch unser Engagement versuchen wir, die Menschenwürde in der letzten Phase zu ermöglichen. Konkret bedeutet das:

  • Beratung, Beistand und Trost für den Betroffenen, Angehörige und Freunde
  • Sterbebegleitung vorrangig zu Hause, aber auch in Krankenhäusern und Seniorenhäusern
  • Anerkennung von Patientenverfügungen
  • Sitz- und Nachtwachen in den letzten Lebenstagen
  • Einbeziehung der Angehörigen und Freunde in die Begleitung
  • Zusammenarbeit mit Pflegediensten, Sozialstationen, Ärzten, Seelsorgern, Palliativeinrichtungen und stationären Hospizen
  • Ausbildung der Ehrenamtlichen nach den Qualifizierungsstandards der Landesarbeitsgemeinschaft Hospiz Nordrhein-Westfalen

Darüber hinaus bieten wir Trauerbegleitung für Hinterbliebene an. Im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit:

  • informieren wir über unsere Arbeit
  • bieten wir Vortragsveranstaltungen u.a. zu den Themen Tod, Sterben, Trauer an
  • weisen auf Vorsorgemöglichkeiten wie Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht hin
  • arbeiten wir auf informativer Ebene mit Institutionen, die von dem Thema berührt sind, zusammen
  • fördern alle Möglichkeiten zur Begleitung schwerstkranker- und sterbender Menschen

Regionale Kooperation

Zum Wohle der Patienten und ihrer Angehörigen sind wir als aktiv tätige, ambulante Hospizgruppe bestrebt, im Verbund und in Kooperation mit allen anderen hospizlich arbeitenden Gruppen, Diensten und Einrichtungen in der Region zusammenzuwirken, uns gegenseitig mit dem jeweiligen Angebot zu unterstützen und zu ergänzen. Hospizarbeit strebt Kooperation statt Konkurrenz an. Seit 2001 gibt es eine regionale Vernetzung der Hospizgruppen, Palliativdienste, stationären Hospize, des Hospizforums Bonn/ Rhein-Sieg.

Basis für unsere Arbeit

  • Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
  • Grundsätze der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung
  • Hospizbewegung und Sterbebegleitung- Konzepte und Leitlinien des Landes NRW